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Das Firmenregister und seine Bedeutung

Als Firmenregister bezeichnet man ein Register, in dem wesentliche Angaben über Firmen geführt werden. In Deutschland ist dieses Register beim Amtsgericht angesiedelt. Das Register ist für die Rechtspersönlichkeit einer Firma von Bedeutung, denn nur wenn eine Firma hier eingetragen ist, kann sie als eigenständige Rechtspersönlichkeit agieren.

Firmenregister: Definition

Das Firmenregister, auch Handelsregister genannt, ist ein öffentlich zugängliches Verzeichnis, in dem die wesentlichen Angaben zu Unternehmen eingetragen sind. Dazu gehören unter anderem der Firmenname, die Anschrift, die Geschäftstätigkeit und die Namen der Geschäftsführer. Auch die Höhe des Stammkapitals ist dort eingetragen. Das Register ist eine wichtige Informationsquelle für potenzielle Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten. Es kann auch online eingesehen werden. Das Firmenregister ist ein wichtiger Teil des deutschen Wirtschaftslebens. Es hilft, die Transparenz des deutschen Unternehmenswesens zu gewährleisten, indem es Informationen über die Unternehmen bereitstellt, die in Deutschland tätig sind. Das Handelsregister ist eine wichtige Informationsquelle für Investoren, Unternehmensgründer oder Journalisten.

Wo finde ich das Firmenregister?

Das Handelsregister wird vom jeweiligen Amtsgericht geführt, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat. Wer Angaben aus dem Handelsregister benötigt, kann diese beim zuständigen Amtsgericht einholen. Die Auskunft ist allerdings gebührenpflichtig. Die Angaben können auch online abgerufen werden, wofür meist eine Anmeldung erforderlich ist.

 

Im Handelsregister sind folgende Angaben enthalten:

 

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Stammkapital
  • Geschäftszweck
  • Hauptsitz des Unternehmens
  • Gründungsdatum
  • Namen und Anschriften der Geschäftsführer
  • Gesellschafter und deren Anteile
  • Handelsregister-Nummer
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Das Firmenregister wird vom Registergericht geführt

Das Registergericht führt das Handelsregister nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. In Deutschland wird das Handelsregister beim Amtsgericht geführt.

Folgende Unternehmensformen sind in Deutschland zur Eintragung verpflichtet:

  • eingetragene Kaufleute (e. K.)
  • Kapitalgesellschaften: GmbH, UG, AG
  • Personenhandelsgesellschaften: GmbH & Co. KG, OHG, KG

Auch entsprechende ausländische Gesellschaften, die in Deutschland tätig sind, müssen sich im Handelsregister eintragen lassen.

Aufgaben und Pflichten der Registergerichte

Die Registerstellen sind für die Erfassung, die Verwaltung und die Bereitstellung von Informationen zuständig. Sie haben die Pflicht, sicherzustellen, dass die Informationen vollständig, aktuell und richtig sind. Ferner müssen sie die Informationen so organisieren, dass sie für die Nutzer leicht zugänglich und verständlich sind.

Pflichten der relevanten Unternehmen

Alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen müssen ihre Handelsregisterauszüge offenlegen. Dies bedeutet, dass jeder Interessierte einsehen kann, welche Informationen über das Unternehmen im Handelsregister eingetragen sind. Zusätzlich haben die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen die Pflicht, ihre Handelsregisterauszüge regelmäßig zu aktualisieren.

Firmenregister: wichtige Informationsquelle

Im deutschen Handelsregister werden wesentliche Unternehmensdaten von GmbHs, AGs und anderen Unternehmen gespeichert. Das Handelsregister ist eine wichtige Informationsquelle für Geschäftspartner. Es hat hinsichtlich der Angaben öffentlichen Glauben und bietet somit einen Vertrauensschutz. Die Angaben im Handelsregister sind öffentlich und können von jedem eingesehen werden, weswegen die laufende Aktualisierung von großer Bedeutung ist.